Prozess

Drei Verhandlungstage – Zwei schriftliche Stellungnahmen

Das Verfahren besteht aus drei Verhandlungstagen und zwei schriftlichen Stellungnahmen.

Am ersten Verhandlungstag werden die relevanten Streitpunkte definitiv festgelegt. Dazu nehmen die Parteien im Anschluss schriftlich Stellung.

Am zweiten Verhandlungstag werden Zeugen/innen und Gutachter/innen angehört und die Streitpunkte vertieft. Danach haben die Parteien letztmals Gelegenheit, schriftlich Stellung zu nehmen.

Nach drei Monaten endet das Verfahren am dritten Verhandlungstag mit den Plädoyers und dem Urteil.

Das Neue

In Anlehnung an Mediationsverfahren steht am Anfang des Verfahrens die Ermittlung und Festlegung der für das Urteil relevanten Streitpunkte.

Die Parteien legen den Sachverhalt dar und begründen ihre Rechtsbegehren mündlich. Ein vorgängiger zeit- und kostenintensiver Schriftenwechsel entfällt. Die Schiedsrichter/innen können sich durch aufmerksames Zuhören und gezieltes Nachfragen auf die Ermittlung und Festlegung der relevanten Streitpunkte fokussieren.

Die schriftlichen Stellungnahmen zu den ermittelten Streitpunkten werden im Anschluss an die Verhandlungen von den Parteien zeitlich parallel und nicht nacheinander eingereicht.

 

Ablauf

Erster Verhandlungstag:
Festlegung der Streitpunkte
  • Mündliche Parteivorbringen
  • Ermittlung der Streitpunkte
  • Definitive Festlegung der Streitpunkte
Erste schriftliche Stellungnahme
  • Fragen des Schiedsgerichts zu den Streitpunkten
  • Schriftliche Beantwortung und eigene Stellungnahme
  • Vorbringen der Beweismittel
  • Austausch der Stellungnahmen
Zweiter Verhandlungstag:
Vertiefung der Streitpunkte
  • Befragung von Zeugen und Parteigutachtern
  • Mündliche Parteivorträge mit Gegenbeweisen
  • Vertiefung der Streitpunkte
Zweite schriftliche Stellungnahme
  • Noch offene Fragen des Schiedsgerichts zu den Streitpunkten
  • Schriftliche Beantwortung und eigene Stellungnahme
  • Austausch der Stellungnahmen
Dritter Verhandlungstag:
Urteil
  • Plädoyers
  • Urteilsberatung und mündliche Urteilseröffnung mit Kurzbegründung