Kosten
Verfahrenskosten und Parteientschädigung
Die Höhe der Verfahrenskosten und der Parteientschädigung richten sich nach dem Streitwert.
In den Verfahrenskosten sind die Honorare der Schiedsrichter sowie die Aufwendungen für die Organisation und Durchführung der Verhandlungstage enthalten.
Die Prozesskosten (Verfahrenskosten und Parteientschädigung) werden nach Massgabe des Obsiegens und Unterliegens am Schluss des Verfahrens durch Urteil auf die Parteien verteilt. Alle Kosten sind im Voraus kalkulierbar.
Kostenrechner
Alle Werte und Kosten in CHF und exkl. MwSt.
Streitwert
Streitwert
Anmeldegebühr
Anmeldegebühr
Verfahrenskosten
Verfahrenskosten
Parteientschädigung
Parteientschädigung