Kosten

Verfahrenskosten und Parteientschädigung

Die Höhe der Verfahrenskosten und der Parteientschädigung richten sich nach dem Streitwert.

In den Verfahrenskosten sind die Honorare der Schiedsrichter sowie die Aufwendungen für die Organisation und Durchführung der Verhandlungstage enthalten.

Die Prozesskosten (Verfahrenskosten und Parteientschädigung) werden nach Massgabe des Obsiegens und Unterliegens am Schluss des Verfahrens durch Urteil auf die Parteien verteilt. Alle Kosten sind im Voraus kalkulierbar.

 

Kostenrechner

Einzelgericht
Dreiergericht

Bis zu einem Streitwert von Mio CHF 1.5 ist das Schiedsgericht ein Einzelschiedsgericht, darüber ein Dreierschiedsgericht, wenn die Parteien nichts anderes vereinbaren.

Alle Werte und Kosten in CHF und exkl. MwSt.

Streitwert

Streitwert

Anmeldegebühr

Anmeldegebühr

Verfahrenskosten

Verfahrenskosten

Parteientschädigung

Parteientschädigung