FAQ
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CORTHO ARBITRATION ist ein ordentliches Schiedsverfahren und kein summarisches oder gar Schnellverfahren. Das Urteil wird in drei Monaten erreicht, weil am ersten Verhandlungstag alle relevanten Streitpunkte von den Parteien in Zusammenarbeit mit dem Schiedsgericht definiert werden. Nur diese bilden fortan den Gegenstand des Verfahrens. Ein Zeitgewinn wird zudem durch parallel auszuarbeitende schriftliche Stellungnahmen erreicht (nicht gestaffelt wie in normalen Verfahren).
Zwischen den Verhandlungstagen haben die Parteien jeweils rund 30 Tage Zeit, schriftliche Stellungnahmen zu verfassen. Dabei nehmen die Parteien gleichzeitig Stellung zu den relevanten Streitpunkten und nicht zu den gegnerischen Rechtschriften. Dies geschieht erst im Rahmen der Plädoyers.
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Dank der Fokussierung auf die relevanten Streitpunkte funktioniert CORTHO ARBITRATION gerade auch bei komplexeren Sachverhalten und grösseren Streitwerten. Die Fokussierung trägt dazu bei die Prozessdauer zu verkürzen.
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- Definierung der Streitpunkte bereits am ersten Verhandlungstag
- Parallelität beim Verfassen der schriftlichen Stellungnahmen
- Kein Raum für Verzögerung und Formalismus
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Wir sehen CORTHO ARBITRATION nicht als Konkurrenz zu den etablierten Schiedsverfahren wie ICC, TAS, SAR oder das Arb-Med-Arb-Verfahren, sondern als Ergänzung. Dies insbesondere dort, wo Parteien aufgrund innerer oder äusserer Umstände rasch eine Lösung benötigen, bspw. um eine weitere Zusammenarbeit zu ermöglichen.
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Die Verfahrensdauer bei CORTHO ARBITRATION ist 2-3 Mal kürzer als bei anderen beschleunigten Verfahren. Zudem führen diese bei involvierten Parteien und Schiedsrichtern in der Regel zu einer kaum bewältigbaren zeitlichen Belastung, da jene Verfahren gleich konzipiert sind wie die normalen Verfahren.
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Überall dort, wo die Parteien ihren Konflikt oder Teilkonflikte zeitnah lösen und finanzielle Sicherheit bezüglich der Prozesskosten möchten. CORTHO ARBITRATION reduziert massgeblich sowohl die zeitliche Belastung als auch die finanzielle Unsicherheit.
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Ja, die Schiedsordnung sieht die Anwendbarkeit auf solche Streitigkeiten ausdrücklich vor.
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Nein. Das Schiedsgericht hat einerseits die Möglichkeit, die Verhandlungstage, sofern notwendig, zu verlängern. Andererseits hilft die frühe Fokussierung auf die relevanten Streitpunkte, dass diese von Anfang an materiell in der notwendigen Tiefe bearbeitet und beantwortet werden. Die Parteien haben die Möglichkeit, sich dreimal mündlich und zweimal schriftlich einzubringen. Dadurch wird das rechtliche Gehör garantiert.
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Die beklagte Partei hat per se keinen Nachteil gegenüber der Klagpartei. Sie kann Gegenforderungen zur Verrechnung bringen, Widerklage erheben und am ersten Verhandlungstag alle aus ihrer Sicht strittigen Punkte vortragen, die durch das Schiedsgericht zu beurteilen sind.
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Für die Vollstreckbarkeit in internationalen Verhältnissen genügt es, wenn das schriftlich ausgehändigte Urteil die für die Vollstreckbarkeit notwendigen Inhalte umfasst. Dies ist gewährleistet. Zudem kann jede Partei die vollständige Begründung verlangen.