Einleitung des Schiedsverfahrens

Vereinbarung der Parteien

Damit ein Streitfall von CORTHO ARBITRATION beurteilt werden kann, müssen beide Parteien zustimmen. Eine solche Übereinkunft erfolgt entweder in Form einer vertraglichen Schiedsklausel, die auf dieses Verfahren verweist, oder durch Abschluss einer Schiedsvereinbarung.

Eine Musterschiedsvereinbarung und eine Musterschiedsklausel für das CORTHO-Schiedsverfahren finden sich hier.

Vorverfahren

Das Vorverfahren wird durch Einreichung der Einleitungsanzeige bei CORTHO ARBITRATION durch die klagende Partei und mit Bezahlung der Anmeldegebühr eingeleitet.

Die Einleitungsanzeige enthält:

  • Die Bezeichnung der Parteien und ihrer Vertretung
  • Die Rechtsbegehren
  • Eine summarische Darstellung des Streitgegenstandes
  • Angaben zum Streitwert
  • Kopie des Vertrags mit Schiedsklausel resp. des Schiedsvertrages
  • Verhandlungsort und -sprache
  • Fakultativ: Ernennung eines Schiedsrichters
  • Fakultativ: Einzel- oder Dreiergericht unabhängig vom Streitwert
 

Sprache

Die Verhandlungen finden nach Wahl der Parteien auf Deutsch, Französisch, Englisch oder Italienisch statt.

Verhandlungsorte

Die Verhandlungen finden nach Wahl der Parteien in Konferenzräumen in Basel, Bern, Genf, Lausanne, Zürich oder Lugano statt. Die Verhandlungen können mit Zustimmung aller Parteien oder aus triftigen Gründen auch per Videokonferenz durchgeführt werden.